Da es vermehrt zu Beschwerden und insbesondere zu mehreren Gefahrensituationen beim Abschuss von Feuerwerken der Kategorie II während des Jahres gekommen ist, wurde im Gemeinderat über die Möglichkeiten in der weiteren Vorgehensweise von Genehmigungen und das Abhalten von Feuerwerken im Gemeindegebiet gesprochen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2017 beschlossen, die Antragstellung von Feuerwerken mit den seit Anfang 2017 erlassenen Auflagen zum Abbrennen eines Feuerwerkes weiterhin bestehen zu lassen. Der Antrag bildet die Voraussetzung für eine gebührenpflichtige Genehmigung (Genehmigungsgebühr: 100,00 €).
Die Auflagen gestalten sich im Wesentlichen wie folgt:
In Zukunft muss beachtet werden, dass der Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerks 6 Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung zu stellen ist.
Das geplante Feuerwerk wird mit Zeit und Ort im nächsten Gemeindeblatt veröffentlicht.
Die Gebühr einer Genehmigung beträgt in Zukunft 100,00 Euro.
Die Genehmigung enthält einen neu ausgearbeiteten Auflagenkatalog der dringend eingehalten werden muss. Diesen Auflagenkatalog können Sie dem Antrag entnehmen:
antrag-zum-kauf-und-gebrauch-von-kleinfeuerwerk-der-kategorie-2.pdf
Wir weisen dringend darauf hin, dass beim Abbrennen eines Feuerwerkes ohne Genehmigung ein Bußgeld in Höhe von 400,00 Euro fällig wird!