terminvereinbarung

Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung

Der Zutritt zum Rathaus für den allgemeinen Publikumsverkehr ist zu den bekannten Öffnungszeiten möglich.

Damit die Bearbeitung Ihres Anliegens bestmöglich gewährleistet werden kann und um lange Wartezeiten zu vermeiden, bitten wir Sie vorab mit Ihrem Gesprächspartner im Rathaus unter Tel. 08431 60994-0 oder per Mail info@oberhausen-donau.de einen Termin zu vereinbaren.

Viele Vorgänge lassen sich bereits auch online abwickeln. Schauen Sie doch mal bei unserem online Bürgerservice vorbei!

 

Bitte beachten: am 18.07.2024 sind das Rathaus, der Bauhof und die Kindergärten wegen Betriebsausflug geschlossen.

 

 

Soforthilfe Hochwasser 2024

 

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen informiert über die Soforthilfe zum Hochwasser 2024 unter folgendem Link: https://neuburg-schrobenhausen.de/Hochwasser2024

Die Anträge können auf der Homepage des Landratamtes runtergeladen werden oder liegen bei uns in gedruckter Form bereit. 

Das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen hat ein Bürgertelefon unter 08431/57-557 eingerichtet.

 

Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat ein Hilfsprogramm für durch Hochwasser betroffene Betriebe aufgesetzt.

Unter folgendem Link finden Sie die Einzelheiten zum Antragsverfahren: https://www.stmelf.bayern.de/foerderung/hilfsprogramm-hochwasser-2024/index.html

Dort sind unter dem Reiter „Merkblatt und Formulare“ auch die auszufüllenden Formulare zu finden.

Der Antrag ist jedoch Stand heute noch nicht möglich.

Informationen erhalten Sie auch vom zuständigen AELF https://www.aelf-ip.bayern.de/index.php

WICHTIG: Zum Nachweis des Schadens ist eine zeitnahe, aussagekräftige Foto-Dokumentation – am besten erstellt in der FAL-BY-App – zwingend erforderlich.

Der Nachweis, dass der Schaden durch das Hochwasser ab dem 31.05.2024 entstanden ist, muss aus den Bildern hervorgehen.

Hinweis zu betroffenen Flächen mit KULAP oder Vertragsnaturschutz:

Die betroffene Fläche kann trotz einer bestehenden Verpflichtung (z.B. Schnittzeitpunkt 1. Juli) vorzeitig gemäht werden.

Dazu muss vorher über iBalis eine Mitteilung für die betroffene Fläche gemacht werden.

Verwertung von „Hochwasser-Grünland“:

Falls der Aufwuchs vom Hochwasser überschwemmten Grünlandflächen für Sie nicht mehr nutzbar ist, können Sie sich an uns wenden. Wir werden versuchen Sie weiterzuvermitteln.

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