Bekanntmachung der Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben St 2035 - OU Neuburg mit Zweiter Donaubrücke

18.01.2023

Die Regierung von Oberbayern hat anhängende Bekanntmachung über das Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung nach Art. 36 ff. BayStrWG i. V. mit Art. 72 ff. BayVwVfG sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für das Vorhaben "St 2035 - OU Neuburg mit Zweiter Donaubrücke" veröffentlicht. Die Planfeststellung wurde beantragt von der Großen Kreisstadt Neuburg a.d.Donau. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Neuburg a.d.Donau, Zell, Joshofen, Bergheim, Gerolfing, Oberhausen beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen und wasserrechtliche Erlaubnisanträge.

Der Plan vom 22.11.2022 - bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen - liegt zur allgemeinen Einsicht in der Gemeindeverwaltung Oberhausen (Hauptstraße 25, 86697 Oberhausen - Bauamt) in der Zeit vom 18.01.2023 - 17 02.2023 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

 

Planung und Bau - Regierung von Oberbayern

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