Das Pappenheimer Urbar

Das Pappenheimer Urbar von 1214

Roland Holzmayr

Die Reichsmarschälle von Pappenheim waren im Mittelalter wichtige Gefolgsleute der Kaiser. Heinrich von Kalden, ein Mitglied der Familie Pappenheim, erhielt 1197 von Kaiser Heinrich VI. Güter und Rechte über

                                        - die Burg und das Amt Neuburg,

                                        - die Herrschaft Rechberg, und

                                        - die Herrschaft Pappenheim.

Details darüber wurden später in einem Gesamtverzeichnis (Urbar) festgehalten.

Dieses Urbar wurde erst 1925 aufgefunden und zwar in einer Abschrift von 1444. Die Abschrift wird von Wissenschaftlern für echt gehalten und das nicht mehr vorhandene Original auf die zweite Hälfte des Jahres 1214 datiert. Es ist in deutscher Sprache geschrieben.

Bild: Seite 49 des Pappenheimer Urbars

 

1214 starb Heinrich von Kalden und sein Erbe hatte begründeten Anlass, den Umfang seiner Besitzungen, sein Einkommen und seine Rechte neu festzustellen, um den damals schon vorauszusehenden Anfechtungen seiten der mächtigen Nachbarn, insbesondere der Wittelsbacher, entgegen treten zu können.

Im Pappenheimer Urbar werden folgende Teile der Gemeinde Oberhausen erstmals urkundlich erwähnt:

"husen" = Unterhausen

"daz ander husen" = Oberhausen

"Das ist die vogtey

Marschalck ist vogt über husen und daz ander husen"

 

An anderer Stelle im Urbar:

"gerüt" = Kreut

"peit" = Beutmühle

Quellen:

Bayerisches Hauptstaatsarchiv Nürnberg, Pappenheim´sches Archiv

Wilhelm Kraft, Das Urbar der Reichsmarschälle von Pappenheim, München 1929