Feuerwerke in der Gemeinde Oberhausen

28.12.2017

Verfahren und Genehmigungsauflagen:

Der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen hat in seiner Sitzung vom 14.12.2017 beschlossen, die Antragstellung von Feuerwerken mit den seit Anfang 2017 erlassenen Auflagen (siehe Internetseite http://www.oberhausen-donau.de/Gemeinde/Gemeindeverwaltung/Formulare/Feuerwerk) zum Abbrennen eines Feuerwerkes weiterhin bestehen zu lassen. Der Antrag bildet die Voraussetzung für eine gebührenpflichtige Genehmigung (Genehmigungsgebühr: 100,00 €).

Bei künftigen Verstößen bei der Antragstellung von Feuerwerken bzw. den Auflagen dazu, wird ein Bußgeld, in Höhe von 400,00 Euro verhängt.