Anträge und Bescheinigungen

Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz in Bonn, Dienststelle Bundeszentralregister, ausgestellt. Personen, die nicht im Bundesgebiet gemeldet sind, müssen ihren Antrag direkt beim Bundesamt für Justiz, 53113 Bonn, stellen. Das Führungszeugnis bescheinigt, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht. Wird das Führungszeugnis für persönliche Zwecke, z. B.zur Vorlage beim Arbeitgeber benötigt, handelt es sich um ein Privatführungszeugnis (Belegart N). Das sogenannte Behördenführungszeugnis (Belegart 0) dient zur Vorlage bei einer Behörde und enthält neben strafgerichtlichen Entscheidungen auch bestimmte Entscheidungen von Verwaltungsbehörden (z. B. Widerruf einer Gewerbeerlaubnis). Hierfür ist ein Verwendungszweck für das Führungszeugnis sowie die Postadresse der anfordernden Behörde zwingend notwendig. Der Antrag auf Ausstellung eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich persönlich im Bürgeramt vorzunehmen. Die persönliche Vorsprache zur Antragstellung kann entfallen, wenn ein besonderer Grund, wie z. B. Krankheit, vorliegt. In diesem Fall besteht die Möglichkeit der Antragstellung online. Hat der Betroffene einen gesetzlichen Vertreter so ist auch dieser antragsberechtigt. Was wird benötigt? Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden. Was kostet die Ausstellung des Führungszeugnisses? Die Gebühr für die Ausstellung eines Führungszeugnisses beträgt 13,00 Euro. Hier können Sie das Führungszeugnis direkt auf der Seite des Bundesamtes für Justiz beantragen: ein einfaches Führungszeugnis bestellen Hinweis: Erweiterte Führungszeugnisse können nicht online beantragt werden.   Sie werden benötigt für die Prüfung der persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII -Kinder- und Jugendhilfe-, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Beaufsichtigung, Betreuung, Erziehung oder Ausbildung Minderjähriger oder eine Tätigkeit, die in vergleichbarer Weise geeignet ist, Kontakt zu Minderjährigen aufzunehmen.  Den Antrag müssen Sie persönlich im Bürgeramt stellen. Hierfür müssen Sie Ihren Pass oder Personalausweis und die schriftliche Aufforderung vorlegen, in der von Ihnen die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangt wird. Außerdem muss mit der schriftlichen Aufforderung bestätigt werden, dass die Voraussetzungen des § 30a BZRG vorliegen.
Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht es Ihnen, Bescheinigungen auch außerhalb der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Oberhausen zu beantragen. Folgende Bescheinigungen können online beantragt werden: Eine Meldebescheinigung enthält Angaben zum Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname und zu den aktuellen Anschriften ggf. mit Einzugsdatum (z.B. für die Zulassungsstelle, um ein Fahrzeug anzumelden). Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält Angaben zum Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und zu den aktuellen Anschriften ggf. mit Einzugsdatum (z.B. für die Anmeldung der Eheschließung). Was wird benötigt? Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Was kostet die Bescheinigung? Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen. hier eine Meldebescheinigung beantragen hier eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen