Richtwerte von Grundstücken
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises NeuburgSchrobenhausen hat zum 01.01.2026 Richtwerte für bebaute und unbebaute bzw. land- und forstwirtschaftliche Grundstücke neu ermittelt. Diese Bodenrichtwerte gelten zwei volle Kalenderjahre.
Die Listen der zum 01.01.2026 ermittelten Bodenrichtwerte liegt gemäß der Bekanntmachung der Gemeinde Oberhausen (siehe Bekanntmachungen - Gemeinde Oberhausen an der Donau) in der Gemeinde Oberhausen, Gemeindeverwaltung, 1. Obergeschoss, Bauamt, Hauptstraße 4, 86697 Oberhausen, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht in der Zeit vom 17.06.2026 bis einschließlich 22.07.2026 öffentlich aus.
Bei der Stadt Neuburg a. d. Donau erfolgt dies in der Liegenschaftsverwaltung der Stadt, Amalienstraße A 54, 86633 Neuburg. Die Stadt Schrobenhausen veröffentlicht die neuen Bodenrichtwerte dieses Jahr in der Finanzverwaltung, Lenbachplatz 7-8 in 86529 Schrobenhausen. In den übrigen Gemeinden wird durch Anschlag an der Gemeindetafel bzw. durch Bekanntmachung im Gemeindeblatt auf den Ort und Zeitpunkt der Auslegung hingewiesen.
Einzelne Auskünfte zu den neuen Werten oder den vorangegangenen Stichtagen erteilt im Übrigen die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen. Zudem ist über die Geschäftsstelle die komplette Bodenrichtwertliste sowie einzelne Auszüge (Gemeinden, Städte, Landwirtschaft) erhältlich. Die Kontaktdaten der Geschäftstelle des Gutachterausschusss beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen sind unter folgenden Link Gutacherausschuss / Landkreis Neuburg-Schrobenhausen einsehbar.
Seit dem Frühjahr 2026 werden die aktuell gültigen Bodenrichtwerte auch über das Geoportal Bayern Atlas kostenfrei zur Verfügung gestellt. So können also auch die neuen Werte zum Stichtag 01.01.2026 unter BayernAtlas eingesehen werden.