Gewerbe- und Gaststättenrecht

Eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (GZR) ist ein "gewerberechtliches Führungszeugnis", aus dem hervorgeht, ob eine Einzelperson oder eine juristische Person schon einmal gegen gewerberechtliche Bestimmungen verstoßen hat. Die Auskunft kannz.B.zur Prüfung der persönlichen Zuverlässigkeit verlangt werden, bevor ein erlaubnispflichtiges Gewerbe (z.B.Gaststättenbetrieb oder Maklertätigkeit) genehmigt wird. Mit diesem Online-Antrag können Sie, bei Vorliegen eines besonderen Grundes (z.B.Krankheit), eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Liegt kein Grund vor, so ist die Antragstellung persönlich beim Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Bringen Sie zur Antragstellung Ihren Personalausweis bzw. Reisepass mit. Was wird benötigt? Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Außerdem muss der Verhinderungsgrund und der Zweck der Ausstellung angegeben werden. Was kostet die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister? Die Gebühr für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beträgt 13,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen hier eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen
Sie können Ihre Gewerbeanzeige ganz einfach unter folgendem Link vornehmen: https://gewerbe.buergerdienste-online.de/09185150/webclient/app/gewerbeanzeige   oder folgende Anzeigen ausfüllen und bei uns abgeben: Gewerbeanmeldung Gewerbeummeldung Gewerbeabmeldung   Bitte geben Sie in diesem Zuge auch Ihre Kontaktdaten mit an, damit wir uns bei Rückfragen mit Ihnen in Verbindung setzen können.