einfache Melderegisterauskunft

Jeder Bürger, der in der Gemeinde Oberhausen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Dritte erhalten in bestimmtem Umfang kostenpflichtig Auskunft.

Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde angeben.

Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt das Bürgeramt folgende Auskünfte:

  • Vor- und Familiennamen
  • Doktorgrad
  • Anschriften

Bei berechtigtem Interesse (Nachweis erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft (Gebühr: 10,00 Euro) aus dem Melderegister erteilt werden. Genauere Informationen klären Sie bitte mit dem Bürgeramt ab.

Was wird benötigt?

Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein.

Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei Kriterien alle drei erfasst, aber eins ist falsch, so muss die Anfrage trotzdem abgewiesen werden. Die Anschrift zählt nur dann als eine Angabe in diesem Sinne, wenn sie mindestens Ort, Straße und Hausnummer umfasst. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.

Was kostet die Online-Auskunft?

Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro. In der Regel wird bei der Registrierung ein Lastschrifteinzug vereinbart.

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