Sie können für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), die sich in Oberhausen (im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, BAYERN) und den Ortsteilen Kreut, Sinning, Unterhausen ereignet haben, folgende Urkunden beantragen:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern.
Fordern Sie Ihre Urkunde auf einem der folgenden Wege an:
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Geburt
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall
persönlich
per Antragsformular zum Ausdrucken
Für den Gang zum Standesamt benötigen Sie:
Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
Die Gebühr in Höhe von 12,- Euro
Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, weshalb lediglich Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern, Großeltern oder Kinder die Urkunden anfordern können. Andere Personen erhalten die Urkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Personenstandsurkunde glaubhaft machen.
Der Bevollmächtigte benötigt zusätzlich zu den oben genannten Punkten eine formlose, schriftliche Vollmacht und seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Nur so ist er berechtigt, die Urkunde für Sie entgegenzunehmen. Gebührenfreiheit besteht dann, wenn dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung). Für die Versendung von Urkunden werden zusätzlich Portokosten in Höhe von 1,55 € berechnet. Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.
Der Bevollmächtigte benötigt zusätzlich zu den oben genannten Punkten eine formlose, schriftliche Vollmacht und seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Nur so ist er berechtigt, die Urkunde für Sie entgegenzunehmen. Gebührenfreiheit besteht dann, wenn dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung). Für die Versendung von Urkunden werden zusätzlich Portokosten in Höhe von 1,55 € berechnet. Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.