Hier können Sie online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldepflicht besteht nur beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung).
Ihre rechtsverbindliche Unterschrift ist jedoch weiterhin erforderlich. Aus diesem Grund ist das persönliche Erscheinen im Bürgeramt trotz Vorankündigung unumgänglich. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erziehungsberechtigter mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen im Bürgeramt vorsprechen, wird Ihr Antrag automatisch gelöscht.
Was wird benötigt?
- Es muss der Familienname, die Vornamen, ggf. Geburtsname, frühere Namen und weitere Namen, das Geburtsdatum, der Familienstand, die Religion und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann im Bürgeramt vorzulegen.
- Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
- Personalausweis und/oder Reisepässe der zuziehenden Personen
- Personenstandsurkunden im Original soweit noch nicht vorhanden (Geburts-/Abstammungs-, Heirats-, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
- ggf. Sorgerechtsbeschluss bzw. Negativattest (insbesondere bei Minderjährigen) bzw. Bestallung des Vormundes oder gesetzlichen Vertreters jeweils im Original
Was kostet die Abmeldung online?
Es entstehen keine Kosten.