Gesucht werden Einwohner der Gemeinde Oberhausen, die am Amtsgericht Neuburg und Landgericht Ingolstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Dabei schlägt die Gemeinde Oberhausen und der Jugendhilfeausschuss grundsätzlich mehr Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Personen, die in Oberhausen wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt, z.B. wenn ein Verteidiger eine sog. Konfliktverteidigung praktiziert. Sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, bedürften der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer sich zur Ausübung eines Schöffenamtes in der Lage sieht, war gebeten, sich bis spätestens 20. März 2023 bei der Gemeinde Oberhausen, Hauptstraße 25, 86697 Oberhausen, Tel.: 08431/6794-0 oder unter info@oberhausen-donau.de mit dem jeweiligen Bewerbungsbogen zu bewerben.
Am 20.04.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst. Weitere Informationen finden Sie in der unten stehenden Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Alena Karmann gerne zur Verfügung.