Schöffenwahl – Wahl der Schöffen und Jugendschöffen

22.02.2018

In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2019–2023 wieder die Wahl der Schöffen und Jugendschöffen statt. In der Gemeinde Oberhausen wird daher eine Vorschlagsliste erarbeitet, aus der durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.

Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichtes und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung.

Sie haben die Möglichkeit, sich selbst oder eine andere geeignete Person aus dem Gemeindebereich für das Amt des Schöffen vorzuschlagen. Die Schöffen müssen bei ihrem Amtsantritt mindestens 25 Jahre alt und dürfen nicht älter als 69 Jahre sein.

Sie können Ihre Vorschläge bis zum 23.03.2018 schriftlich mit diesem Formular an die Gemeinde Oberhausen richten oder persönlich abgeben.

Wir benötigen folgende Angaben:

  • Familienname,
  • Geburtsname,
  • Vornamen,
  • Familienstand,
  • Geburtsdatum und Geburtsort,
  • Aufenthaltsdauer in der Gemeinde.

 

Weitere Informationen können auf der Internetseite der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen unter www.schoeffenwahl.de nachgelesen werden. 

Für das Ehrenamt eines Jugendschöffen können Sie sich beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen Jugendamt unter folgender Internetseite erkundigen https://www.neuburg-schrobenhausen.de/jugendschoeffenwahl-2018.