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Personenstandsurkunden
Sie können für Personenstandsfälle (Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft, Sterbefall), die sich in Oberhausen (im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen, BAYERN) und den Ortsteilen Kreut, Sinning, Unterhausen ereignet haben, folgende Urkunden beantragen:
- Geburtsurkunden
- Eheurkunden
- Lebenspartnerschaftsurkunden
- Sterbeurkunden
- beglaubigte Ausdrucke aus dem Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegistern.
Fordern Sie Ihre Urkunde auf einem der folgenden Wege an:
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Eheschließung
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Geburt
Beantragung von Personenstandsurkunden und Bescheinigungen - Sterbefall
persönlich
Für den Gang zum Standesamt benötigen Sie: Ihren Personalausweis und/oder Reisepass Die Gebühr in Höhe von 12,- Euro Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, weshalb lediglich Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern, Großeltern oder Kinder die Urkunden anfordern können. Andere Personen erhalten die Urkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Personenstandsurkunde glaubhaft machen.
Der Bevollmächtigte benötigt zusätzlich zu den oben genannten Punkten eine formlose, schriftliche Vollmacht und seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Nur so ist er berechtigt, die Urkunde für Sie entgegenzunehmen. Gebührenfreiheit besteht dann, wenn dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung). Für die Versendung von Urkunden werden zusätzlich Portokosten in Höhe von 1,55 € berechnet. Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.
Für den Gang zum Standesamt benötigen Sie: Ihren Personalausweis und/oder Reisepass Die Gebühr in Höhe von 12,- Euro Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, weshalb lediglich Personen, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie deren Ehegatten, Lebenspartnern, Eltern, Großeltern oder Kinder die Urkunden anfordern können. Andere Personen erhalten die Urkunden, sofern sie ein berechtigtes Interesse an der Erteilung der Personenstandsurkunde glaubhaft machen.
Der Bevollmächtigte benötigt zusätzlich zu den oben genannten Punkten eine formlose, schriftliche Vollmacht und seinen eigenen Personalausweis oder Reisepass. Nur so ist er berechtigt, die Urkunde für Sie entgegenzunehmen. Gebührenfreiheit besteht dann, wenn dies gesetzlich geregelt ist (z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung). Für die Versendung von Urkunden werden zusätzlich Portokosten in Höhe von 1,55 € berechnet. Zu den Personenstandsurkunden können auf Wunsch auch mehrsprachige Formulare ausgestellt werden, so dass diese im europäischen Ausland keiner Übersetzung mehr bedürfen.
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Es gibt hierfür zwei Konstellationen:
1. Deutsche im Ausland nicht länger als 25 Jahre
Sie sind Deutsche oder Deutscher,
leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie in diesem Fall folgenden Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes) - Anlage 2
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch, Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
2. Deutsche im Ausland länger als 25 Jahre
Sie sind Deutsche oder Deutscher,
leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes) - Anlage 2 a
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Findet die Bundestagswahl am 23.02.2025 statt, endet die Frist für die Antragstellung am Sonntag, 2. Februar 2025.
Der Entwurf der Rechtsverordnung, die die Fristen im Falle einer vorgezogener Wahl regelt, ist hier veröffentlicht: Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (§ 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz).
Standortinfo
Wo liegt die Gemeinde Oberhausen?
Mit dem Bahnhof Unterhausen (Bay.) hat die Gemeinde auch einen Haltepunkt auf der Donautalbahn, die auf der Strecke Ulm-Regensburg zeitweise im Stundentakt Fahrgäste transportiert.
Über die B 16 erreicht man den Anschluss des etwa 30 Kilometer entfernten Ortes Manching an die Autobahn A 9 München-Nürnberg. Zur Landeshauptstadt München sind es von Manching aus 70 Kilometer.
Oberhausen mit den Gemeindeteilen, Kreut, Oberhausen, Unterhausen und Sinning gehört zum Landkreis Neuburg-Schrobenhausen und zum Regierungsbezirk Oberbayern. Die Nachbargemeinden heißen Rennertshofen, Burgheim, Ehekirchen, Rohrenfels, Königsmoos und Neuburg an der Donau.
Die Nähe zu Schwaben im Westen und Franken im Norden hat sich auf den hiesigen Dialekt ausgewirkt. In den Dörfern der Gemeinde Oberhausen spricht man ein Bayrisch, das von fränkischen (z. B. Madla statt Mädle oder Dirndl) und schwäbischen Wörtern (hosch für hast) durchsetzt ist. Wir haben also von jedem ebbas.
Geografisch liegt Oberhausen 7 Minuten östlich des 11. Längengrades und 43 Minuten nördlich des 48. Breitengrades. Würde man den Längengrad nach Norden verfolgen, käme man im norwegischen Trondheim an, nach Süden käme man über das Mittelmeer an die tunesische Halbinsel Cap Bon. Nach Osten träfe man erst kurz vor der russischen Insel Sachalin auf Wasser, nachdem man Kasachstan und die Mongolei durchquert hätte. Westwärts erreichte man etwa auf der Höhe von Paris den Atlantik und zwar fast genau dort, wo Latour de Auvergne herkommt, nämlich die Region um den bretonischen Ort Carhaix.
Melde - und Aufenthaltsbescheinigung
Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht es Ihnen, Bescheinigungen auch außerhalb der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Oberhausen zu beantragen.
Folgende Bescheinigungen können online beantragt werden:
Eine Meldebescheinigung enthält Angaben zum Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname und zu den aktuellen Anschriften ggf. mit Einzugsdatum (z.B. für die Zulassungsstelle, um ein Fahrzeug anzumelden).
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält Angaben zum Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und zu den aktuellen Anschriften ggf. mit Einzugsdatum (z.B. für die Anmeldung der Eheschließung).
Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden.
Was kostet die Bescheinigung?
Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
hier eine Meldebescheinigung beantragen
hier eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen
Abmeldung Nebenwohnung
Hier können Sie online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldepflicht besteht nur beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung).
Ihre rechtsverbindliche Unterschrift ist jedoch weiterhin erforderlich. Aus diesem Grund ist das persönliche Erscheinen im Bürgeramt trotz Vorankündigung unumgänglich. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erziehungsberechtigter mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen im Bürgeramt vorsprechen, wird Ihr Antrag automatisch gelöscht.
Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, die Vornamen, ggf. Geburtsname, frühere Namen und weitere Namen, das Geburtsdatum, der Familienstand, die Religion und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann im Bürgeramt vorzulegen.
Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
Personalausweis und/oder Reisepässe der zuziehenden Personen
Personenstandsurkunden im Original soweit noch nicht vorhanden (Geburts-/Abstammungs-, Heirats-, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
ggf. Sorgerechtsbeschluss bzw. Negativattest (insbesondere bei Minderjährigen) bzw. Bestallung des Vormundes oder gesetzlichen Vertreters jeweils im Original
Was kostet die Abmeldung online?
Es entstehen keine Kosten.
Abmeldung Nebenwohnung
Fragen und Anliegen
Breitbandnetz- und betrieb Gemeinde Oberhausen mit Neuburg-Bergen
Für Anschluss und Betrieb sowie für Spartenanfragen ist die Deutsche Glasfaser zuständig. Die Kontaktdaten erhalten Sie unter https://www.deutsche-glasfaser.de/.
Für Planauskünfte steht Ihnen das Kontaktformular der Deutschen Glasfaser unter https://www.deutsche-glasfaser.de/unternehmen/service/planauskunft/ zur Verfügung. Störungen melden Sie bitte der Service-Hotline der Deutschen Glasfaser Tel.: 02861/890600
Für Planauskünfte steht Ihnen das Kontaktformular der Deutschen Glasfaser unter https://www.deutsche-glasfaser.de/unternehmen/service/planauskunft/ zur Verfügung. Störungen melden Sie bitte der Service-Hotline der Deutschen Glasfaser Tel.: 02861/890600
800 Jahre Hausen
Die Geschichte unserer Gemeinde beginnt schon lange bevor unsere Orte Unter- Oberhausen und Kreut 1214 erstmals urkundlich im Pappenheimer Urbar erwähnt wurden, denn zu dieser Zeit haben sie bereits schon als Dörfer oder Weiler existiert.
Zahlreiche Einzelfunde von Stein- und Knochenwerkzeugen, die auf eine menschliche Existenz in unserer Region schließen lassen, stammen aus der Jungsteinzeit. Somit könnte man bereits feststellen: wis sind "stein alt"!
Die früheste nachweisbare Siedlung auf unserem Gemeindegebiet befindet sich auf dem Stätteberg. Funde lassen sie der Bronzezeit (2200 - 800 v. Chr.), mit Schwerpunkt der späten Bronze (1300 - 800 v. Chr.) zuordnen.
In der Folgezeit entstanden dezentrale Siedlungen; man baute noch keine festen Häuser die Spuren bis heute hinterlassen hätten.
Als Zeugen der Vergangenheit blieben Bodendenkmäler wie die Hügelgräber im Burgwald, Höfelholz und Reislein die aus der mittleren Bronzezeit (1600-1300 v. Chr.) stammen, ein keltisches Frauengrab am Hochufer des Herzogbrünnleins aus der frühen Latènezeit (450-380 v. Chr.), die gut erhaltene Römerstra0e am Südufer der Donau, Wachstationen (burgi) nahe der Mühlhartsfurt und im Burgwald, eine Römische Gesichtsmaske, Blidenstellungen, die Alte Burg und die Kaiserburg aus dem 10./11. Jahrhundert. Heute sind wir im digitalen Zeitalter angekommen. Als wir das 750-jährige Jubiläum feierten, konnte man sich nicht vorstellen, dass wir 50 Jahre später mit einem Hochgeschwindigkeitsglasfasernetz im Internet surfen. An den Vorbereitungen zur 800 Jahrfeier arbeitet seit 2013 ein Arbeitskreis von vielen ehrenamtlichen Bürgern.
Es wurde ein vielfältiges Jahresprogramm zusammengestellt, zu dem wir alle unsere Bürger herzlich einladen möchten, um mit uns ein schönes Fest zu feiern, an das sich dann manche in 50 Jahren noch erinnern können. 800-jahre_hausen.pdf
Als Zeugen der Vergangenheit blieben Bodendenkmäler wie die Hügelgräber im Burgwald, Höfelholz und Reislein die aus der mittleren Bronzezeit (1600-1300 v. Chr.) stammen, ein keltisches Frauengrab am Hochufer des Herzogbrünnleins aus der frühen Latènezeit (450-380 v. Chr.), die gut erhaltene Römerstra0e am Südufer der Donau, Wachstationen (burgi) nahe der Mühlhartsfurt und im Burgwald, eine Römische Gesichtsmaske, Blidenstellungen, die Alte Burg und die Kaiserburg aus dem 10./11. Jahrhundert. Heute sind wir im digitalen Zeitalter angekommen. Als wir das 750-jährige Jubiläum feierten, konnte man sich nicht vorstellen, dass wir 50 Jahre später mit einem Hochgeschwindigkeitsglasfasernetz im Internet surfen. An den Vorbereitungen zur 800 Jahrfeier arbeitet seit 2013 ein Arbeitskreis von vielen ehrenamtlichen Bürgern.
Es wurde ein vielfältiges Jahresprogramm zusammengestellt, zu dem wir alle unsere Bürger herzlich einladen möchten, um mit uns ein schönes Fest zu feiern, an das sich dann manche in 50 Jahren noch erinnern können. 800-jahre_hausen.pdf
Arbeitskreise
Die Mitglieder der Arbeitskreise unterstützen die Gemeinde mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Ideenfindung in den jeweiligen Fachbereichen.
Wir möchten uns bei den Arbeitskreismitgliedern bedanken und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
AK Dorfgemeinschaft / Gestaltung / Infrastruktur
AK Eler / Jung und Alt
AK Freizeit / Erholung / Natur
AK Geschichte
AK Kunst
AK Natur und Landwirschaft
AK Öffentlichkeitsarbeit
AK Innovationszentrum