Herzlich Willkommen im "Haus für Kinder" Sinning
Wir freuen uns, dass sie sich für unsere Einrichtung interessieren und haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzten.
Entstehungsgeschichte:
Das Haus für Kinder war ursprünglich die Dorfschule von Sinning. Im Jahre 1979 wurde das Schulgebäude von der Gemeinde mit Unterstützung einer Elterninitiative umgebaut. Aus den damalig zwei Kindergartengruppen für Kinder von 3 - 6 Jahren haben sich mittlerweile zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen entwickelt. Nach einer großen Um - und Anbaumaßnahme können sich alle, ob Groß oder Klein seit Oktober 2018 an einer modernisierten und schönen Einrichtung erfreuen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 07:00 - 16:30 Uhr
Pädagogisches Konzept:
Unsere pädagogische Arbeitsweise orientiert sich an dem bayerischen Bildungs- und Erziehungsplan für Kinder in Tageseinrichtungen bis zu Einschulung, sowie am BayKiBiG. Wir arbeiten nach dem Situationsorientierten Ansatz, welcher es uns ermöglicht uns jederzeit und individuell auf die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder einzugehen.
Manuela Bachhofer
Adresse |
Haus für Kinder Sinning
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Telefon | 08435/641 |
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kiga-sinning@oberhausen-donau.de |
Vorrang für die Aufnahme haben die Kinder, die in der Gemeinde Oberhausen, mit den Ortsteilen Oberhausen, Unterhausen, Sinning und Kreut, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Vorrang für die Aufnahme haben die Kinder, die in der Gemeinde Oberhausen, mit den Ortsteilen Oberhausen, Unterhausen, Sinning und Kreut, ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Mittagessen Seit Oktober 2018 bieten wir Mittagsverpflegung über einen externen Caterer in unserer Einrichtung an. Die Anmeldung der täglichen Mahlzeiten wird über die "Kita-Fino-App abgewickelt. Alle weiteren Informationen erhalten Sie bei der Einrichtungsleitung Frau Bachhofer. Die Anmeldung Ihres Kindes für ein warmes Mittagessen ist freiwillig. Getränkegeld Zum Trinken bieten wir in allen Gruppen stilles Wasser und ungesüßten Tee an. Um dies zu ermöglichen sammeln wir anfang des Kindergartenjahres Getränkegeld ein. Übernahme der Elternbeiträge und Verpflegungskosten Wenn die Belastungen den Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht zuzumuten sind, können Elternbeiträge und Verpflegungskosten gemäß §90 Abs. 3 SGB VIII, auf Antrag ganz oder teilweise vom örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden. Wenn Sie dazu Fragen haben, beraten wir oder die Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung Sie gerne.