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Jahresthema
Unser Jahresthema lautet:
Bewegt durchs Kindergartenjahr
Napoleon am Latour Denkmal
Georg Habermayr
Am 27. Juni 2000 war der 200. Jahrestag des Gefechtes bei Oberhausen, bei dem sich verbündete bayerische und österreichische Truppen französische Einheiten gegenüber standen. Während des Gefechtes fiel „Le Premier Grenadier de France“ – der „Erste Grenadier Frankreichs“ Theophile Latour d’Auvergne.
Der Ehrentitel „Erster Grenadier Frankreichs“ war Latour d’Auvergne erst wenige Monate vor seinem Tod von Napoleon I. verliehen worden. Und wenige Monate nach seinem Tode wurde ihm und drei weiteren gefallenen französischen Offizieren zu Ehren das weithin bekannte Latour-Denkmal auf der Höhe zwischen Ober- und Unterhausen errichtet.
1809 – Napoleon in Bayern
In seiner nun über 200 jährigen Geschichte haben viele Besucher das Denkmal aufgesucht und den gefallenen Helden die letzte Ehre erwiesen. Der wohl prominenteste Besucher dürfte zweifelsohne der berühmte Franzosenkaiser Napoleon I. gewesen sein.
Was führte den französischen Kaiser hierher?
Im April des Jahres 1809 waren die alten Feindseligkeiten zwischen Österreich und Frankreich wieder offen ausgebrochen. Österreich hatte – um sich militärische Vorteile zu verschaffen – große Teile von Bayern, das seit 1805 mit Frankreich verbündet war, besetzt. Napoleonische Truppen rückten in Eilmärschen nach Überschreiten der Rheingrenze in zwei Heeresgruppen in Süddeutschland vor und versuchten, die Österreicher zurückzudrängen. Napoleon I. selbst verließ am 13. April Paris, war am 15. in Straßburg und am 16. in Ludwigsburg.
Am 17. April, früh am Morgen, traf er in Donauwörth ein. Von hier aus gingen dann verschiedene von ihm diktierte Briefe/Befehle an seine Generäle bzw. wurde in Donauwörth der Aufmarsch der österreichischen Truppen in verschiedenen Besprechungen analysiert. Am 18. April 1809 schickt er von Donauwörth aus an Marschall Masséna einen Befehl. Dieser ist Befehlshaber des 4. Armeekorps der französischen Streitkräfte und zu diesem Zeitpunkt in Aichach. Dem Befehl ist ein von ihm persönlich verfasster handschriftlicher Nachsatz hinzugefügte. „Activité, activité, vitesse, je me recommande vous! “ - „Aktvität, Aktivität, Schnelligkeit, ich empfehle mich Ihnen!“
18. April 1809
An diesem Tag, einem Dienstag, brach Napoleon I. gegen 11.00 Uhr in Donauwörth mit seinem Reisewagen auf, als Marschall Lannes eintraf. Mit diesem hatte er noch ein längeres Gespräch. Dann verließ er in Begleitung seines Adjutanten Savary Donauwörth endgültig. Er fuhr an Rain vorbei auf der Straße nach Neuburg.
Als er das auf der Höhe zwischen Unter- und Oberhausen stehende Denkmal von Latour d’Auvergne erreichte, grüßte er das Denkmal und ehrte die Toten. In welcher Form diese Ehrung stattfand, ist von den Chronisten nicht überliefert. Es dürfte sich wahrscheinlich nur um eine kurze Ehrung gehandelt haben, denn die Umstände drängten Napoleon I. zu einem schnellen Erreichen von Ingolstadt. Der Chronist berichtet aber noch, dass er sich die Stellungen der französischen Truppen unter dem Befehl von General Moreau, die sie an jenem 27. Juni 1800 innehatten, erklären ließ. Am Nachmittag erreichte Napoleon I. Ingolstadt, wo er unter dem Datum vom 18. April 1809 wieder verschiedene Briefe verfasste.
Auskunftssperre und Übermittlungssperre
Auskunftssperre
Wenn Sie gegenüber Ihrer Meldebehörde das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft machen können, dass durch die Weitergabe Ihrer Meldedaten eine Gefahr für Sie oder auch eine andere Person, z.B.Ihre Angehörigen, entstehen kann (z.B.Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen), werden Ihre Meldedaten entsprechend gesperrt (Auskunftssperre).
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt nicht für die Eintragung einer Auskunftssperre.
Auskunftssperren gelten stets zu dem Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war. Wird nach Anhörung der betroffenen Person nach Auffassung der Meldebehörde durch die Auskunft der Schutzzweck der Auskunftssperre nicht berührt und sind auch sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen Person gewahrt, kann die Auskunft erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt befristet für die Dauer von zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden. zur Beantragung der Auskunftssperre Übermittlungssperren Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige – nicht das Kirchenmitglied selbst – kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Diese Übermittlungssperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Namen, Anschrift, Doktorgrad von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
Mandatsträgern, Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
Das Bundesmeldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jeweils zum 31. März eines jeden Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen. Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde entsprechend eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen. Übermittlungssperren gelten ohne Befristung. Was wird benötigt? Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben im Bürgeramt eingereicht werden. Was kostet der Eintrag einer Übermittlungssperre bzw. Auskunftssperre? Der Eintrag einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre ist kostenlos. zur Beantragung der Übermittlungssperre
Vor Einrichtung der Auskunftssperre werden Ihre Angaben durch die Meldebehörde überprüft. Ergibt sich aus dieser Überprüfung, dass die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, so wird im Melderegister eine Auskunftssperre vermerkt, die sich auf alle Arten der Melderegisterauskunft an Privatpersonen und nicht öffentliche Stellen bezieht. Die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe allein genügt nicht für die Eintragung einer Auskunftssperre.
Auskunftssperren gelten stets zu dem Schutzzweck, der für die Eintragung ausschlaggebend war. Wird nach Anhörung der betroffenen Person nach Auffassung der Meldebehörde durch die Auskunft der Schutzzweck der Auskunftssperre nicht berührt und sind auch sonstige schutzwürdige Interessen der betroffenen Person gewahrt, kann die Auskunft erteilt werden. Die Auskunftssperre gilt befristet für die Dauer von zwei Jahren und kann auf Antrag verlängert werden. zur Beantragung der Auskunftssperre Übermittlungssperren Daneben besteht für Sie auch die Möglichkeit, der Weitergabe Ihrer Meldedaten zu widersprechen (Übermittlungssperren). Eine Angabe von Gründen ist hierbei jeweils nicht erforderlich. Übermittlungssperre an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
Das Bundesmeldegesetz sieht vor, dass den Kirchen neben den Daten ihrer Mitglieder auch einige Grunddaten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt werden dürfen. Der betroffene Familienangehörige – nicht das Kirchenmitglied selbst – kann die Einrichtung einer Übermittlungssperre verlangen. Diese Übermittlungssperre gilt nicht, soweit Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften übermittelt werden. Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen (§ 50 Abs. 1 und 5 BMG)
Im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen dürfen Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen in den sechs der Stimmabgabe vorangehenden Monaten Auskunft über Namen, Anschrift, Doktorgrad von Gruppen von Wahlberechtigten erteilt werden, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist. Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Der Empfänger hat die Daten spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 2 und 5 BMG)
Mandatsträgern, Parteien, Wählergruppen, Mitgliedern parlamentarischer Vertretungskörperschaften und Bewerbern für diese sowie Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen von Einwohnern erteilt werden. Die Auskunft darf nur die dazu erforderlichen Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift) sowie Tag und Art des Jubiläums umfassen. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben. Auskünfte an Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 3 und 5 BMG)
Das Bundesmeldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen. Datenübermittlungen an das Bundesamt für Wehrverwaltung (§ 36 Abs. 2 BMG i. V. m. § 58 c Abs. 1 Soldatengesetz)
Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jeweils zum 31. März eines jeden Jahres Angaben zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden (Familienname, Vorname und gegenwärtige Anschrift). Falls Sie keine Informationen durch das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr wünschen, können Sie der Datenweitergabe widersprechen. Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde entsprechend eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen. Übermittlungssperren gelten ohne Befristung. Was wird benötigt? Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden. Bei der Antragstellung wird ein PDF-Formular erzeugt. Dieses muss ausgedruckt und unterschrieben im Bürgeramt eingereicht werden. Was kostet der Eintrag einer Übermittlungssperre bzw. Auskunftssperre? Der Eintrag einer Übermittlungs- oder Auskunftssperre ist kostenlos. zur Beantragung der Übermittlungssperre
Feuerwerk
Da es vermehrt zu Beschwerden und insbesondere zu mehreren Gefahrensituationen beim Abschuss von Feuerwerken der Kategorie II während des Jahres gekommen ist, wurde im Gemeinderat über die Möglichkeiten in der weiteren Vorgehensweise von Genehmigungen und das Abhalten von Feuerwerken im Gemeindegebiet gesprochen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2017 beschlossen, die Antragstellung von Feuerwerken mit den seit Anfang 2017 erlassenen Auflagen zum Abbrennen eines Feuerwerkes weiterhin bestehen zu lassen. Der Antrag bildet die Voraussetzung für eine gebührenpflichtige Genehmigung (Genehmigungsgebühr: 100,00 €).
Die Auflagen gestalten sich im Wesentlichen wie folgt:
In Zukunft muss beachtet werden, dass der Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerks 6 Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung zu stellen ist.
Das geplante Feuerwerk wird mit Zeit und Ort im nächsten Gemeindeblatt veröffentlicht.
Die Gebühr einer Genehmigung beträgt in Zukunft 100,00 Euro.
Die Genehmigung enthält einen neu ausgearbeiteten Auflagenkatalog der dringend eingehalten werden muss. Diesen Auflagenkatalog können Sie dem Antrag entnehmen:
antrag-zum-kauf-und-gebrauch-von-kleinfeuerwerk-der-kategorie-2.pdf
Wir weisen dringend darauf hin, dass beim Abbrennen eines Feuerwerkes ohne Genehmigung ein Bußgeld in Höhe von 400,00 Euro fällig wird!
einfache Melderegisterauskunft
Jeder Bürger, der in der Gemeinde Oberhausen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Dritte erhalten in bestimmtem Umfang kostenpflichtig Auskunft.
Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde angeben.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt das Bürgeramt folgende Auskünfte:
Vor- und Familiennamen
Doktorgrad
Anschriften
Bei berechtigtem Interesse (Nachweis erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft (Gebühr: 10,00 Euro) aus dem Melderegister erteilt werden. Genauere Informationen klären Sie bitte mit dem Bürgeramt ab.
Was wird benötigt?
Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein.
Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei Kriterien alle drei erfasst, aber eins ist falsch, so muss die Anfrage trotzdem abgewiesen werden. Die Anschrift zählt nur dann als eine Angabe in diesem Sinne, wenn sie mindestens Ort, Straße und Hausnummer umfasst. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.
Was kostet die Online-Auskunft?
Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro. In der Regel wird bei der Registrierung ein Lastschrifteinzug vereinbart.
einfache Melderegisterauskunft
Alte Burg
Erbaut etwa Ende des 10. Jahrhunderts. 1007 befand sie sich im Besitz Heinrich II.. Kaiser Heinrich IV. belehnte 1197 seinen Maschall Heinrich von Kalden mit dem Amt Neuburg, zu dem auch die Burg gehörte. 1214 erbten die Marschälle von Pappenheim die Burg. In der Meraner Fehde 1246/47 wurde sie zerstört und in wittelsbachischem Eigentum wieder aufgebaut. Die genauen Umstände der endgültigen Zerstörung im Spätmittelalter konnte durch die Forschung noch nicht geklärt werden. Immer wieder auftauchende Behauptungen, das Bauwerk sei im Verlauf des sogenannten "Städtekrieges" von 1387 bis 1389 verwüstet worden, lassen sich nicht belegen.
(Text: Roland Holzmayr)
Neuburger Kieselerde
Schon viele beschäftigten sich mit dem einzigartigen Rohstoff. Bereits die Römer gewannen in der Umgebung Neuburgs an unbekannter Stelle Ton und vermutlich auch Kieselerde für die feuerfeste Auskleidung von Brennöfen, eventuell auch für Töpferwaren. Ab dem 17. Jahrhundert wurden eine Reihe von "Tongruben" in der Umgebung von Bergen betrieben, meist im Nebenerwerb mit landwirtschaftlichen Dienstboten. Anfangs war das wohl im Tagebau möglich, spätestens ab 1800 musste dann untertage abgebaut werden. Mitte des 19. Jahrhunderts waren die damals bei Bergen bekannten Vorkommen erschöpft.
Ende des 18. Jahrhunderts wurden Ton-Lagerstätten im Neuburger Burgwald entdeckt. Bald danach förderten dort einige Unternehmer unabhängig voneinander den für Steingut sehr gut geeigneten Ton, wahrscheinlich auch schon mit der Kieselerde. Johann Baptist Koller hatte wohl den größten Betrieb. Er beschäftigte sich auch nachgewiesenermaßen mit der Aufbereitung der Kieselerde für andere Zwecke als Tonwaren.
Ab 1830 trat die Kieselerde endgültig in den Vordergrund und die Tongewinnung verschwand fast ganz. Da die feine, geschlämmte Kieselerde an Malerbetriebe, Farbenfabriken und die Putzmittelindustrie gut zu verkaufen war, richteten einige Grundeigentümer selbst Gruben und Schlämmereien an teilweise heute nicht mehr bekannten Stellen ein. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts dehnten sich die Gewinnungsorte bis nach Kreuth und Oberhausen im Westen aus. Im Osten, in Joshofen, wurde von etwa 1840 bis 1860 Kieselerde abgebaut und wahrscheinlich dort geschlämmt. Auch von einer ab Mitte des 19. Jahrhunderts betriebenen Grube und Schlämmerei in Wellheim wird berichtet.
Im Jahr 1893 kauften die Leipziger Kaufleute Friedrich Adolf Schulz und Gustav Adolf Philipp den ältesten, größten und technisch besten Betrieb von Katharina Schneider, der Enkelin Johann Baptist Kollers. Für ihre Putzmittelfabrik "Fritz Schulz jun. AG" in Leipzig hatten die neuen Eigentümer seit 1891 von Schneider die Neuburger Kieselerde bezogen. Sie gründeten die Firma "Vereinigte Neuburger Kreidewerke Schulz & Philipp", bauten die an der Klause gelegene Fabrik weiter aus und kauften in den folgenden Jahren die meisten kleinen Betriebe südlich der Donau auf. Max Josef Schneider, der Sohn von Katharina Schneider, und wiederum dessen Sohn Dr. Max Schneider, blieben dem Unternehmen übrigens als Fabrikdirektoren treu. Das Unternehmen ging 1900 in wesentlichen Teilen in der "Fritz Schulz jun. AG" auf. Letztere übernahm Anfang der 20er Jahre die "Aktiengesellschaft für Neuburger Kieselweiss". Nach dem 2. Weltkrieg firmierte die "Fritz Schulz jun. AG" unter "Globus-Werke Fritz Schulz jun.". Im Jahr 1971 verkauften die Gesellschafter den Bereich Kieselerde an die Franz Hoffmann & Söhne KG.
Eine kleine Grube bei der Ortschaft Kreuth ging durch mehrere Hände. Der Engländer Charles Mason hatte sie 1899 samt einer Schlämmerei von der Firma Trinkler & Co., Leipzig, gekauft. Mason besaß eine Putzmittelfabrik in Hull/England, in die pro Jahr nur etwa drei bis sechs Waggons verschickt wurden. Förderung und Schlämmerei in Kreuth lagen, offenbar wegen geschäftlicher Schwierigkeiten Masons, ab 1912 vollständig still. Nach dem 1. Weltkrieg wollte die Firma Reckitt & Sons, welche die Firma Mason und damit auch die Grube Kreuth übernommen hatte, den Betrieb wieder aufnehmen. Das relativ kleine Vorkommen baute schließlich Franz Hoffmann & Söhne für Reckitt & Sons im Lohn ab und bereitete es für diese damals größte Putzmittelfabrik der Welt im Neuburger Werk auf. Nach Erschöpfung des Tagebaus Kreuth kaufte Reckitt & Sons kein eigenes Vorkommen mehr.
Die im Jahr 1910 vom Grafen Moy, kleineren Grundbesitzern und norddeutschen Industriellen gegründete "Aktiengesellschaft für Neuburger Kieselweiss" sicherte sich Abbaurechte nördlich der Donau und betrieb hauptsächlich die Gruben Molster und Weingarten zwischen Bittenbrunn und Riedensheim. Im Vertrieb arbeitete man exklusiv mit den Vereinigten Farbwerken AG Wunsiedel zusammen. Die Kieselweiss AG wurde vor 1922 von der "Fritz Schulz jun. AG" übernommen und als Gesellschaft wie auch als Betrieb neben der Muttergesellschaft weiter betrieben.
Das Bayerische Kreidewerk Straß baute ab 1912 nacheinander in Oberhausen und Ried ab. Es gehörte mehreren Privatleuten sowie Unternehmern und ging 1913/1914 in den Besitz der Firma Siegel & Co. in Köln über, welche das bekannte Metallputzmittel Sidol herstellte. Die Firma übernahm in den 30er Jahren in Wellheim Werk und Grube der Vereinigten Ultramarinwerke in Leverkusen, firmierte dann unter "Bayerische Kreidewerke" und wurde selbst 1954 an Franz Hoffmann & Söhne verkauft.
Die Ultramarinfarbenfabrik Schweinfurt errichtete 1921 in Wellheim einen Betrieb, dessen Inhaber schon 1923 die Vereinigten Ultramarinwerke in Leverkusen wurden. Vor 1933 ging der Betrieb an die Firma Siegel & Co., denen bereits das Bayerische Kreidewerk Straß gehörte.
An den Baumeister Franz Hoffmann trat Ende des 19. Jahrhunderts Charles Mason, der Eigentümer der kleinen Grube in Kreuth, mit dem Auftrag heran, für ihn eine Kieselerdefabrik als Ersatz für seine unzureichende Schlämmerei zu planen und zu errichten. Dadurch kam Franz Hoffmann mit der Problematik der Kieselerde in Berührung und musste sich bei der Planung intensiv mit dieser Technik auseinandersetzen. Als es nach längerer, intensiver Planungsarbeit nicht zur Realisierung des Projektes kam, saß Franz Hoffmann ohne Deckung seiner Kosten auf den Plänen. So fasste er den Entschluss, selber auf dem heutigen Grundstück in der Münchener Straße in Neuburg, anschließend an das ihm gehörende Sägewerk, eine "Dampfschlämmerei für die echte Neuburger kieselsaure Kreide" zu errichten. Das geschah im Jahre 1903, nachdem er vorher die Rohstoffversorgung mit Kieselerde durch erfolgreiche Schürfungen bei Oberhausen gesichert hatte. 1919 wurde die offene Handelsgesellschaft "Franz Hoffmann & Söhne, chemisch technische Fabrik & Bauunternehmen" eingetragen. Diese übernahm 1954 die Bayerischen Kreidewerke in Straß und Wellheim, sowie 1971 den Kieselerdezweig der Globus-Werke Fritz Schulz jun. Heute baut die Hoffmann Mineral GmbH täglich 600 Tonnen Roherde ab, aus denen 220 Tonnen feine Kieselerde gewonnen werden.
Neuburg an der Donau, im Mai 2010
Manfred Hoffmann jr.
Was ist Breitband?
Breitband steht als übergeordneter Begriff für die schnelle Datenübertragung im Internet.
Es existiert keine eindeutige Definition, ab welcher Geschwindigkeit eine breitbandige Verbindung beginnt. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) definiert einen Dienst oder ein System als breitbandig, wenn die Datenübertragungsrate über 2 Mbit/s hinausgeht. Das Breitbandportal des Bundeswirtschaftsministeriums definiert einen Breitbandzugang, wenn als Downloadrate mindestens 128 kbit/s vorliegen.
St. Wolfgang
Die Kirche geht in ihrem ersten Bau auf das Jahr 1430 zurück. Niklas von Erlbeck brach in der protestantischen Zeit des Fürstentums Neuburg im Jahre 1561 auf Befehl Wolfgangs von Zweibrücken die Kirche ab. Nach der Wiedereinführung des katholischen Glaubens wurde sie wieder aufgebaut und 1660 geweiht. Bis nach 1800 war St. Wolfgang ein viel besuchter Wallfahrtsort. Die Kirche steht im Eigentum der freiherrlichen Familie von Weveld und ist auch deren Begräbnisstätte. Zahlreiche Epitaphe im Inneren erinnern an die Herren der ehemaligen Hofmark Sinning. Auf St. Wolfgang wirkte bis 1872 ein Benefiziat. Er und sein Mesner wohnten jeweils in einem eigenen Haus. Das Gasthaus auf dem Wolfgangsberg ist heute noch ein gern besuchtes Ausflugsziel.
(Text: Ludwig Ried)
Rote Säule
Folgende Sage wird davon erzählt:
Zwischen Unterhausen und Sinning steht die Rote Säule. Da ist ein Hirsch mit dem Kreuz zwischen dem Geweih und ein Jäger draufgemalt. Die Leute haben sich früher erzählt, daß da im Wald zwischen Sinning und Unterhausen ein Hirsch umeinanderlauft, der zwischen dem Geweih ein goldenes Kreuz trägt. Ein Jäger hat das nicht glauben wollen. Dann ist er nachts auf die Jagd gegangen, und plötzlich ist ein Hirsch vor ihm gestanden. Er hat draufgeschossen: der Hirsch ist aber nicht tot umgefallen. Da hat sich der Jäger hingekniet und ist gläubig geworden.
(Emmi Böck: Sagen aus dem Neuburg-Schrobenhauser Land, Nr. 277)