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Melde - und Aufenthaltsbescheinigung
Unser Rathaus-Service-Portal ermöglicht es Ihnen, Bescheinigungen auch außerhalb der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Oberhausen zu beantragen.
Folgende Bescheinigungen können online beantragt werden:
Eine Meldebescheinigung enthält Angaben zum Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname und zu den aktuellen Anschriften ggf. mit Einzugsdatum (z.B. für die Zulassungsstelle, um ein Fahrzeug anzumelden).
Eine Aufenthaltsbescheinigung enthält Angaben zum Familiennamen, Vornamen, evtl. Doktorgrad, Geburtsdatum und -ort, evtl. Geburtsname, Familienstand, Staatsangehörigkeit, Religion und zu den aktuellen Anschriften ggf. mit Einzugsdatum (z.B. für die Anmeldung der Eheschließung).
Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, der Vorname, das Geburtsdatum und die Anschrift eingegeben werden.
Was kostet die Bescheinigung?
Die Gebühr für eine Bescheinigung beträgt 5,00 Euro und wird mittels Lastschrift von Ihrem Konto eingezogen.
hier eine Meldebescheinigung beantragen
hier eine Aufenthaltsbescheinigung beantragen
Feuerwerk
Da es vermehrt zu Beschwerden und insbesondere zu mehreren Gefahrensituationen beim Abschuss von Feuerwerken der Kategorie II während des Jahres gekommen ist, wurde im Gemeinderat über die Möglichkeiten in der weiteren Vorgehensweise von Genehmigungen und das Abhalten von Feuerwerken im Gemeindegebiet gesprochen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2017 beschlossen, die Antragstellung von Feuerwerken mit den seit Anfang 2017 erlassenen Auflagen zum Abbrennen eines Feuerwerkes weiterhin bestehen zu lassen. Der Antrag bildet die Voraussetzung für eine gebührenpflichtige Genehmigung (Genehmigungsgebühr: 100,00 €).
Die Auflagen gestalten sich im Wesentlichen wie folgt:
In Zukunft muss beachtet werden, dass der Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerks 6 Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung zu stellen ist.
Das geplante Feuerwerk wird mit Zeit und Ort im nächsten Gemeindeblatt veröffentlicht.
Die Gebühr einer Genehmigung beträgt in Zukunft 100,00 Euro.
Die Genehmigung enthält einen neu ausgearbeiteten Auflagenkatalog der dringend eingehalten werden muss. Diesen Auflagenkatalog können Sie dem Antrag entnehmen:
antrag-zum-kauf-und-gebrauch-von-kleinfeuerwerk-der-kategorie-2.pdf
Wir weisen dringend darauf hin, dass beim Abbrennen eines Feuerwerkes ohne Genehmigung ein Bußgeld in Höhe von 400,00 Euro fällig wird!
Abmeldung Nebenwohnung
Hier können Sie online eine Nebenwohnung abmelden. Es ist dabei unerheblich, in welcher Gemeinde die Nebenwohnung besteht.
Eine Abmeldepflicht besteht nur beim Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer weiteren Wohnung (Nebenwohnung).
Ihre rechtsverbindliche Unterschrift ist jedoch weiterhin erforderlich. Aus diesem Grund ist das persönliche Erscheinen im Bürgeramt trotz Vorankündigung unumgänglich. Bei Familien (Ehepaar, Kinder bis 18 Jahren) genügt es, wenn ein Erziehungsberechtigter mit den Ausweisen der anderen Familienmitglieder vorspricht. Sollten Sie nicht innerhalb von 7 Tagen im Bürgeramt vorsprechen, wird Ihr Antrag automatisch gelöscht.
Was wird benötigt?
Es muss der Familienname, die Vornamen, ggf. Geburtsname, frühere Namen und weitere Namen, das Geburtsdatum, der Familienstand, die Religion und die Anschriften der zuziehenden Personen eingegeben werden. Es wird ein PDF-Formular erzeugt, welches unterschrieben werden muss. Dieser unterschriebene Antrag ist dann im Bürgeramt vorzulegen.
Neben dem unterschriebenen Antrag sind noch folgende Unterlagen mitzubringen:
Personalausweis und/oder Reisepässe der zuziehenden Personen
Personenstandsurkunden im Original soweit noch nicht vorhanden (Geburts-/Abstammungs-, Heirats-, Sterbeurkunde, Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)
ggf. Sorgerechtsbeschluss bzw. Negativattest (insbesondere bei Minderjährigen) bzw. Bestallung des Vormundes oder gesetzlichen Vertreters jeweils im Original
Was kostet die Abmeldung online?
Es entstehen keine Kosten.
Abmeldung Nebenwohnung
einfache Melderegisterauskunft
Jeder Bürger, der in der Gemeinde Oberhausen gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftlich oder durch persönliches Erscheinen Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind. Dritte erhalten in bestimmtem Umfang kostenpflichtig Auskunft.
Voraussetzung für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft ist, dass Sie diese nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwenden und dies gegenüber der Meldebehörde angeben.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage erteilt das Bürgeramt folgende Auskünfte:
Vor- und Familiennamen
Doktorgrad
Anschriften
Bei berechtigtem Interesse (Nachweis erforderlich), kann auch eine erweiterte Auskunft (Gebühr: 10,00 Euro) aus dem Melderegister erteilt werden. Genauere Informationen klären Sie bitte mit dem Bürgeramt ab.
Was wird benötigt?
Für Abfragen über das Internet müssen mindestens Familienname und Vorname sowie zwei weitere Kriterien (Auswahl aus Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift) eingegeben werden. Dabei müssen alle Angaben korrekt vorgenommen sein.
Alle eingegebenen Kriterien werden als gleichwertig angesehen und geprüft. Werden also statt der benötigten zwei Kriterien alle drei erfasst, aber eins ist falsch, so muss die Anfrage trotzdem abgewiesen werden. Die Anschrift zählt nur dann als eine Angabe in diesem Sinne, wenn sie mindestens Ort, Straße und Hausnummer umfasst. Die Eingabe einer Postleitzahl ist nicht erforderlich.
Was kostet die Online-Auskunft?
Die Gebühr für die Online-Auskunft beträgt 8,00 Euro. In der Regel wird bei der Registrierung ein Lastschrifteinzug vereinbart.
einfache Melderegisterauskunft
"Konzept mit Köpfchen"
800 Jahre Hausen
Die Geschichte unserer Gemeinde beginnt schon lange bevor unsere Orte Unter- Oberhausen und Kreut 1214 erstmals urkundlich im Pappenheimer Urbar erwähnt wurden, denn zu dieser Zeit haben sie bereits schon als Dörfer oder Weiler existiert.
Zahlreiche Einzelfunde von Stein- und Knochenwerkzeugen, die auf eine menschliche Existenz in unserer Region schließen lassen, stammen aus der Jungsteinzeit. Somit könnte man bereits feststellen: wis sind "stein alt"!
Die früheste nachweisbare Siedlung auf unserem Gemeindegebiet befindet sich auf dem Stätteberg. Funde lassen sie der Bronzezeit (2200 - 800 v. Chr.), mit Schwerpunkt der späten Bronze (1300 - 800 v. Chr.) zuordnen.
In der Folgezeit entstanden dezentrale Siedlungen; man baute noch keine festen Häuser die Spuren bis heute hinterlassen hätten.
Als Zeugen der Vergangenheit blieben Bodendenkmäler wie die Hügelgräber im Burgwald, Höfelholz und Reislein die aus der mittleren Bronzezeit (1600-1300 v. Chr.) stammen, ein keltisches Frauengrab am Hochufer des Herzogbrünnleins aus der frühen Latènezeit (450-380 v. Chr.), die gut erhaltene Römerstra0e am Südufer der Donau, Wachstationen (burgi) nahe der Mühlhartsfurt und im Burgwald, eine Römische Gesichtsmaske, Blidenstellungen, die Alte Burg und die Kaiserburg aus dem 10./11. Jahrhundert. Heute sind wir im digitalen Zeitalter angekommen. Als wir das 750-jährige Jubiläum feierten, konnte man sich nicht vorstellen, dass wir 50 Jahre später mit einem Hochgeschwindigkeitsglasfasernetz im Internet surfen. An den Vorbereitungen zur 800 Jahrfeier arbeitet seit 2013 ein Arbeitskreis von vielen ehrenamtlichen Bürgern.
Es wurde ein vielfältiges Jahresprogramm zusammengestellt, zu dem wir alle unsere Bürger herzlich einladen möchten, um mit uns ein schönes Fest zu feiern, an das sich dann manche in 50 Jahren noch erinnern können. 800-jahre_hausen.pdf
Als Zeugen der Vergangenheit blieben Bodendenkmäler wie die Hügelgräber im Burgwald, Höfelholz und Reislein die aus der mittleren Bronzezeit (1600-1300 v. Chr.) stammen, ein keltisches Frauengrab am Hochufer des Herzogbrünnleins aus der frühen Latènezeit (450-380 v. Chr.), die gut erhaltene Römerstra0e am Südufer der Donau, Wachstationen (burgi) nahe der Mühlhartsfurt und im Burgwald, eine Römische Gesichtsmaske, Blidenstellungen, die Alte Burg und die Kaiserburg aus dem 10./11. Jahrhundert. Heute sind wir im digitalen Zeitalter angekommen. Als wir das 750-jährige Jubiläum feierten, konnte man sich nicht vorstellen, dass wir 50 Jahre später mit einem Hochgeschwindigkeitsglasfasernetz im Internet surfen. An den Vorbereitungen zur 800 Jahrfeier arbeitet seit 2013 ein Arbeitskreis von vielen ehrenamtlichen Bürgern.
Es wurde ein vielfältiges Jahresprogramm zusammengestellt, zu dem wir alle unsere Bürger herzlich einladen möchten, um mit uns ein schönes Fest zu feiern, an das sich dann manche in 50 Jahren noch erinnern können. 800-jahre_hausen.pdf
Arbeitskreise
Die Mitglieder der Arbeitskreise unterstützen die Gemeinde mit Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit bei der Ideenfindung in den jeweiligen Fachbereichen.
Wir möchten uns bei den Arbeitskreismitgliedern bedanken und freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit!
AK Dorfgemeinschaft / Gestaltung / Infrastruktur
AK Eler / Jung und Alt
AK Freizeit / Erholung / Natur
AK Geschichte
AK Kunst
AK Natur und Landwirschaft
AK Öffentlichkeitsarbeit
AK Innovationszentrum
Deutsche Glasfaser informiert: Abschaltung CATV
Eindämmung des Corona-Virus
Öffnungszeiten Rathaus