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Alter Friedhof Kreut
Protestantische Siedler kauften ca. 1830 die Kreuter Höfe und legten 1842 den Friedhof an. Für die Einrichtung eines Standortübungsplatzes der Bundeswehr wurde der Weiler Kreut in den Jahren 1958 bis 1961 abgesiedelt. Der Friedhof, auf dem 1972 die letzte Beisetzung stattfand, wurde durch die Bundeswehr erhalten und liegt heute im „Naturschutzgebiet Kreut“. An der Ostseite außerhalb der Mauer befindet sich das sog. „Russengrab“. Eine Tafel am Kreuz verkündet in kyrillischer Schrift „Hier liegen zwei Kämpfer für eine freie Ukraine - Grigoriy Dubetzkij - Michael Jadan“. Über ihre Todesursache oder über weitere Umstände ist nichts bekannt. Sie haben nichts zu tun mit den am Ende des zweiten Weltkrieges von der SS hingerichteten Fremdarbeitern oder denen, die bei einem amerikanischen Angriff auf Globol umgekommenen sind.
(Text: Roland Holzmayr)
Stätteberg
Knapp 10 km westlich von Neuburg/Do. - gegenüber dem Beginn des Wellheimer Trockentales - durchschneidet die Donau einen Ausläufer der Fränkischen Alb, der zwischen dem Mündungsdreieck der Kleinen Paar und der Donau liegt. Auf dem markanten Bergrücken, dem Stätteberg, liegen drei seit langem bekannte vorgeschichtliche Wallanlagen, die mehrfach Gegenstand archäologischer Untersuchungen waren. Das Zentrum bildet ein knapp 6 ha großes Areal, umfasst von einem hervorragend erhaltenen Ringwall, der die höchste Erhebung des Stätteberges einschließt. Das Fundmaterial und deren Auswertung lässt eine Belegung des Stätteberges von der frühen Hügelgräberbronzezeit bis in die späte Hallstattzeit zu.
(Text: Georg Habermayr)
Bundestagswahl 2025
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Informationen zur Wahl können Sie über die Internetseite der Bundeswahlleiterin einsehen: www.bundeswahlleiterin.de.
Schöffenwahl 2023
Gesucht werden Einwohner der Gemeinde Oberhausen, die am Amtsgericht Neuburg und Landgericht Ingolstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Dabei schlägt die Gemeinde Oberhausen und der Jugendhilfeausschuss grundsätzlich mehr Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Personen, die in Oberhausen wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt, z.B. wenn ein Verteidiger eine sog. Konfliktverteidigung praktiziert. Sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, bedürften der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer sich zur Ausübung eines Schöffenamtes in der Lage sieht, war gebeten, sich bis spätestens 20. März 2023 bei der Gemeinde Oberhausen, Hauptstraße 25, 86697 Oberhausen, Tel.: 08431/6794-0 oder unter info@oberhausen-donau.de mit dem jeweiligen Bewerbungsbogen zu bewerben.
Am 20.04.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst. Weitere Informationen finden Sie in der unten stehenden Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Alena Karmann gerne zur Verfügung.
Probestimmzettel
Hier finden Sie den interaktiven Probestimmzettel für die Gemeinderatswahl am 08.03.2026. Sie können in dieser Anwendung den Probestimmzettel ausfüllen und überprüfen, ob der Stimmzettel - so wie ausgefüllt - gültig ist.
Sie können auf dem Probestimmzettel (pro Kandiat auch mehrfach) Stimmen vergeben durch klicken mit der linken Maustaste in das Feld vor dem Kandidatennamen. Durch Klicken mit der rechten Maustaste können sie die Anzahl der Stimmen für den jeweiligen Kandidaten wieder verringern.
Durch Klicken auf den Namen eines Kandidaten können Sie diesen streichen bzw. die Streichung wieder rückgängig machen.
Wichtiges für Mitglieder
Sie möchten Mitglied in unserem Verein werden?
Ihr Beitrittsformular bekommen Sie am Kiosk oder Sie können es sich hier herunterladen. Geben Sie das ausgefüllte Formular am Kiosk ab oder werfen Sie es in den Briefkasten am Waldbad.
Folgende Mitgliedschaften sind möglich:
Familienmitgliedschaft
90 €/Jahr
Einzelmitgliedschaft
45 €/Jahr
Schülermitgliedschaft
25 €/Jahr
Als Mitglied erhalten Sie die Berechtigung zur kostenfreien Nutzung des Waldbades. Sie sind aber auch herzlich aufgefordert, sich am Betrieb, der Aufsicht und dem Erhalt des Bades zu beteiligen.
Die obigen Beiträge sind gültig ab dem Jahr 2024 und wurden in der Mitgliederversammlung im September 2023 aufgrund der gestiegenen Energie-, Wasser- und Unterhaltskosten angepasst.
Machen Sie sich vorab gerne mit der Satzung des "Waldbad Oberhausen e. V." sowie der Bade- und Hausordnung vertraut.
Sie sind schon Mitglied in unserem Verein?
- Ihre Familie hat Zuwachs bekommen?
Melden Sie Ihren Familienzuwachs bitte unbedingt der Mitgliederverwaltung (kontakt@waldbad-oberhausen.de)! Es ist wichtig, dass alle, die das Schwimmbad nutzen, in der Mitgliederliste aufgeführt sind.
- Ihre Kontoverbindung hat sich geändert?
Bitte teilen Sie auch Kontoänderungen immer rechtzeitig der Mitgliederverwaltung per Mail an kontakt@waldbad-oberhausen.de mit.
Sie möchten Ihre Mitgliedschaft kündigen?
Kündigungen werden satzungsgemäß nach § 4 nur zum Jahresende mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten angenommen. Diese Mitteilungen können auch gerne per Mail an kontakt@waldbad-oberhausen.de gesendet werden.
Schließtage
Schließtage und Notdienst im Kindergarten Oberhausen 2025/26
Schließtage: 29. Dez. – 6. Januar 26 Weihnachtsferien 4 Tage
27. Februar 26 Erste Hilfe Kurs 1 Tag
15. Mai 26 Brückentag 1 Tag
1. – 5. Juni 26 Pfingstferien 4 Tage
3. – 21. August 26 Sommerferien 15 Tage
31. August 26 Teamtag 1 Tag
? Betriebsausflug 1 Tag
28. – 31. Dezember 26 Weihnachtsferien*
_____________
27 Tage insgesamt
Notdienst: 3. – 7. November 25 Herbstferien 5 Tage
22. – 24. Dezember 25 Weihnachtsferien 2 Tage
16. – 20. Februar 26 Winterferien – Fasching 5 Tage
30. März - 10. April 26 Osterferien 8 Tage
26. - 29. Mai 26 Pfingstferien 4 Tage
24. - 28. August 26 Sommerferien 5 Tage
2. – 6. November 26 Herbstferien*
* Termine für Kiga-Jahr 2026/27
Die Anmeldung zum Notdienst wird in der APP wieder abgefragt.
Notdienst
ist während der Herbst-, Oster-, Faschings-,
in den Pfingstferien vom 26. - 29.05.2026
in den Sommerferien vom 24. - 28.08.2026
vorhanden.
Um eine bessere Personalplanung zu gewährleisten, bitten wir euch die Anmeldung-Feriennotdienst rechtzeitig in der Infoapp anzugeben.
Falls angemeldete Kinder krank werden, oder kurzfristig nicht kommen, müssen diese telefonisch oder per App abgemeldet werden.
Kultur
Kulturell kann die Gemeinde Oberhausen einiges anbieten. Neben dem historischen Schloss Sinning, verfügt die Gemeinde Oberhausen über zahlreiche kleinere jedoch nicht weniger wertvolle Kulturschätze sowie Interessensgruppen, die dem Tourismus Attraktivität schenken.
Schloss Sinning
Salonorchester Cassablanka
Kultur in Neuburg und Umgebung
Kultur in Schrobenhausen und Umgebung
Spartenträger
Spartenträger der Gemeinde Oberhausen; Stand: 01.07.2018
Bitte um Beachtung: Aufgrund von haftungsrechtlichen Gründen sollten Spartenanfragen in erster Linie durch Fachfirmen erfolgen.
Abwasser:
Gemeinde Oberhausen
Postanschrift: Hauptstr. 4, 86697 Oberhausen
Tele.: 08431/6794-22
Fax.: 08431/6794-20
Email: info@oberhausen-donau.de
Breitband:
Deutsche Glasfaser Holding GmbH
Postanschrift: Am Kuhm 31, 46325 Borken
https://www.deutsche-glasfaser.de/unternehmen/kontakt/planauskunft/
Erdgas:
schwaben netz gmbH
Postanschrift: Bayerstr. 45, 86199 Augsburg
Tele.: 0821/455166-642
Fax.: 0821/455166-650
Email: planauskunft@schwaben-netz.de
Kabelanschluss
Vodafone Kabel Deutschland, Baubetreuung
Postanschrift: Betastraße 6 – 8, 99116 Erfurt Tele.: 0800/6648399 Fax.: 0900/1001210 Bei Faxanfragen fällt berechnet Vodafone Kabeldeutschland ein Entgeld in Höhe von 10,00 € und folgende Fragen müssen hierzu beantwortet werden: - Wie ist die genaue Adresse?
- Welchen Maßstab wünschen Sie?
- Möchten Sie DIN A3 oder DIN A4 - im Hoch- oder Querformat?
- Wofür brauchen Sie die Auskunft - zur Planung, für eine Baumaßnahme?
- Wie ist Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postadresse? Link: https://partner.kabeldeutschland.de/webauskunft-neu/Datashop Email: kabel-baubetreuung@vodafone.com Strom: Mittel- und Niederspannung, Straßenbeleuchtung Bayernwerk Netz GmbH Postanschrift: Draht 7, 85276 Pfaffenhofen Tele.: 08441/750-338 Fax.: 08441/750-339 Email: planauskunft-pfaffenhofen@bayernwerk.de 110-kV-Freileitung/Kabel Bau/Dokumentation Bayernwerk Netz GmbH Postanschrift: Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg Tele.: 0951/82-4221 Email: bag-fub-hs@bayernwerk.de Telekom: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Planauskunft Süd Postanschrift: Postfach 44 03 47, 44392 Dortmund Link: https://trassenauskunft-kabel.telekom.de Tele.: 0911/1506070 Fax.: 0391/580213737 Email: planauskunft.Sued@telekom.de Wasser: Stadtwerke Neuburg an der Donau Postanschrift: Heinrichsheimstraße 2, 86633 Neuburg an der Donau Tele.: 08431/509-245 Fax.: 08431/509-145 Email: planauskunft@stadtwerke-neuburg.de Brauchwasserleitung im Bereich Oberhausen Beuthmühle/Höfelhof zur TanQuid: TanQuid Tanklagergesellschaft mbH Postanschrift: Sinninger Str. 11, 86697 Oberhausen Tele.: 08431/6487-0 Fax.: 08431/6487-201 Email: werner.hermann@tanquid.com Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH - Betriebsservice - Postanschrift: Holstraße 12, 55743 Idar-Oberstein Tele.: 06781/206-0 Fax: 06781/206-102 Email: bs.idar-oberstein@fbg.de
Postanschrift: Betastraße 6 – 8, 99116 Erfurt Tele.: 0800/6648399 Fax.: 0900/1001210 Bei Faxanfragen fällt berechnet Vodafone Kabeldeutschland ein Entgeld in Höhe von 10,00 € und folgende Fragen müssen hierzu beantwortet werden: - Wie ist die genaue Adresse?
- Welchen Maßstab wünschen Sie?
- Möchten Sie DIN A3 oder DIN A4 - im Hoch- oder Querformat?
- Wofür brauchen Sie die Auskunft - zur Planung, für eine Baumaßnahme?
- Wie ist Ihre E-Mail-Adresse oder Ihre Postadresse? Link: https://partner.kabeldeutschland.de/webauskunft-neu/Datashop Email: kabel-baubetreuung@vodafone.com Strom: Mittel- und Niederspannung, Straßenbeleuchtung Bayernwerk Netz GmbH Postanschrift: Draht 7, 85276 Pfaffenhofen Tele.: 08441/750-338 Fax.: 08441/750-339 Email: planauskunft-pfaffenhofen@bayernwerk.de 110-kV-Freileitung/Kabel Bau/Dokumentation Bayernwerk Netz GmbH Postanschrift: Luitpoldstraße 51, 96052 Bamberg Tele.: 0951/82-4221 Email: bag-fub-hs@bayernwerk.de Telekom: Deutsche Telekom Technik GmbH, Technik Niederlassung Süd, Planauskunft Süd Postanschrift: Postfach 44 03 47, 44392 Dortmund Link: https://trassenauskunft-kabel.telekom.de Tele.: 0911/1506070 Fax.: 0391/580213737 Email: planauskunft.Sued@telekom.de Wasser: Stadtwerke Neuburg an der Donau Postanschrift: Heinrichsheimstraße 2, 86633 Neuburg an der Donau Tele.: 08431/509-245 Fax.: 08431/509-145 Email: planauskunft@stadtwerke-neuburg.de Brauchwasserleitung im Bereich Oberhausen Beuthmühle/Höfelhof zur TanQuid: TanQuid Tanklagergesellschaft mbH Postanschrift: Sinninger Str. 11, 86697 Oberhausen Tele.: 08431/6487-0 Fax.: 08431/6487-201 Email: werner.hermann@tanquid.com Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH - Betriebsservice - Postanschrift: Holstraße 12, 55743 Idar-Oberstein Tele.: 06781/206-0 Fax: 06781/206-102 Email: bs.idar-oberstein@fbg.de
Deutsche im Ausland
Wahlberechtigte können an der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag grundsätzlich nur teilnehmen, wenn sie im Inland in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind. Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland für eine Wohnung gemeldet sind, müssen die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen.
Es gibt hierfür zwei Konstellationen:
1. Deutsche im Ausland nicht länger als 25 Jahre
Sie sind Deutsche oder Deutscher,
leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie in diesem Fall folgenden Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 des Bundeswahlgesetzes) - Anlage 2
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag können Sie postalisch, Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden.
2. Deutsche im Ausland länger als 25 Jahre
Sie sind Deutsche oder Deutscher,
leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufenthalt liegt länger als 25 Jahre zurück,
Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von diesen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)
Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung: Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche (§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 des Bundeswahlgesetzes) - Anlage 2 a
Dieser Antrag muss im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind) vorliegen; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post zu versenden.
Findet die Bundestagswahl am 23.02.2025 statt, endet die Frist für die Antragstellung am Sonntag, 2. Februar 2025.
Der Entwurf der Rechtsverordnung, die die Fristen im Falle einer vorgezogener Wahl regelt, ist hier veröffentlicht: Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (§ 52 Absatz 3 Bundeswahlgesetz).