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Feuerwerk
Da es vermehrt zu Beschwerden und insbesondere zu mehreren Gefahrensituationen beim Abschuss von Feuerwerken der Kategorie II während des Jahres gekommen ist, wurde im Gemeinderat über die Möglichkeiten in der weiteren Vorgehensweise von Genehmigungen und das Abhalten von Feuerwerken im Gemeindegebiet gesprochen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2017 beschlossen, die Antragstellung von Feuerwerken mit den seit Anfang 2017 erlassenen Auflagen zum Abbrennen eines Feuerwerkes weiterhin bestehen zu lassen. Der Antrag bildet die Voraussetzung für eine gebührenpflichtige Genehmigung (Genehmigungsgebühr: 100,00 €).
Die Auflagen gestalten sich im Wesentlichen wie folgt:
In Zukunft muss beachtet werden, dass der Antrag zum Abbrennen eines Feuerwerks 6 Wochen vorher bei der Gemeindeverwaltung zu stellen ist.
Das geplante Feuerwerk wird mit Zeit und Ort im nächsten Gemeindeblatt veröffentlicht.
Die Gebühr einer Genehmigung beträgt in Zukunft 100,00 Euro.
Die Genehmigung enthält einen neu ausgearbeiteten Auflagenkatalog der dringend eingehalten werden muss. Diesen Auflagenkatalog können Sie dem Antrag entnehmen:
antrag-zum-kauf-und-gebrauch-von-kleinfeuerwerk-der-kategorie-2.pdf
Wir weisen dringend darauf hin, dass beim Abbrennen eines Feuerwerkes ohne Genehmigung ein Bußgeld in Höhe von 400,00 Euro fällig wird!
Alte Burg
Erbaut etwa Ende des 10. Jahrhunderts. 1007 befand sie sich im Besitz Heinrich II.. Kaiser Heinrich IV. belehnte 1197 seinen Maschall Heinrich von Kalden mit dem Amt Neuburg, zu dem auch die Burg gehörte. 1214 erbten die Marschälle von Pappenheim die Burg. In der Meraner Fehde 1246/47 wurde sie zerstört und in wittelsbachischem Eigentum wieder aufgebaut. Die genauen Umstände der endgültigen Zerstörung im Spätmittelalter konnte durch die Forschung noch nicht geklärt werden. Immer wieder auftauchende Behauptungen, das Bauwerk sei im Verlauf des sogenannten "Städtekrieges" von 1387 bis 1389 verwüstet worden, lassen sich nicht belegen.
(Text: Roland Holzmayr)
Was ist Breitband?
Breitband steht als übergeordneter Begriff für die schnelle Datenübertragung im Internet.
Es existiert keine eindeutige Definition, ab welcher Geschwindigkeit eine breitbandige Verbindung beginnt. Die Internationale Fernmeldeunion (ITU) definiert einen Dienst oder ein System als breitbandig, wenn die Datenübertragungsrate über 2 Mbit/s hinausgeht. Das Breitbandportal des Bundeswirtschaftsministeriums definiert einen Breitbandzugang, wenn als Downloadrate mindestens 128 kbit/s vorliegen.
St. Wolfgang
Die Kirche geht in ihrem ersten Bau auf das Jahr 1430 zurück. Niklas von Erlbeck brach in der protestantischen Zeit des Fürstentums Neuburg im Jahre 1561 auf Befehl Wolfgangs von Zweibrücken die Kirche ab. Nach der Wiedereinführung des katholischen Glaubens wurde sie wieder aufgebaut und 1660 geweiht. Bis nach 1800 war St. Wolfgang ein viel besuchter Wallfahrtsort. Die Kirche steht im Eigentum der freiherrlichen Familie von Weveld und ist auch deren Begräbnisstätte. Zahlreiche Epitaphe im Inneren erinnern an die Herren der ehemaligen Hofmark Sinning. Auf St. Wolfgang wirkte bis 1872 ein Benefiziat. Er und sein Mesner wohnten jeweils in einem eigenen Haus. Das Gasthaus auf dem Wolfgangsberg ist heute noch ein gern besuchtes Ausflugsziel.
(Text: Ludwig Ried)
s`Figurle, auch Feldkapelle, in Oberhausen
Ludwig Ried
Rote Säule
Folgende Sage wird davon erzählt:
Zwischen Unterhausen und Sinning steht die Rote Säule. Da ist ein Hirsch mit dem Kreuz zwischen dem Geweih und ein Jäger draufgemalt. Die Leute haben sich früher erzählt, daß da im Wald zwischen Sinning und Unterhausen ein Hirsch umeinanderlauft, der zwischen dem Geweih ein goldenes Kreuz trägt. Ein Jäger hat das nicht glauben wollen. Dann ist er nachts auf die Jagd gegangen, und plötzlich ist ein Hirsch vor ihm gestanden. Er hat draufgeschossen: der Hirsch ist aber nicht tot umgefallen. Da hat sich der Jäger hingekniet und ist gläubig geworden.
(Emmi Böck: Sagen aus dem Neuburg-Schrobenhauser Land, Nr. 277)
Stätteberg
Knapp 10 km westlich von Neuburg/Do. - gegenüber dem Beginn des Wellheimer Trockentales - durchschneidet die Donau einen Ausläufer der Fränkischen Alb, der zwischen dem Mündungsdreieck der Kleinen Paar und der Donau liegt. Auf dem markanten Bergrücken, dem Stätteberg, liegen drei seit langem bekannte vorgeschichtliche Wallanlagen, die mehrfach Gegenstand archäologischer Untersuchungen waren. Das Zentrum bildet ein knapp 6 ha großes Areal, umfasst von einem hervorragend erhaltenen Ringwall, der die höchste Erhebung des Stätteberges einschließt. Das Fundmaterial und deren Auswertung lässt eine Belegung des Stätteberges von der frühen Hügelgräberbronzezeit bis in die späte Hallstattzeit zu.
(Text: Georg Habermayr)
Alter Friedhof Kreut
Protestantische Siedler kauften ca. 1830 die Kreuter Höfe und legten 1842 den Friedhof an. Für die Einrichtung eines Standortübungsplatzes der Bundeswehr wurde der Weiler Kreut in den Jahren 1958 bis 1961 abgesiedelt. Der Friedhof, auf dem 1972 die letzte Beisetzung stattfand, wurde durch die Bundeswehr erhalten und liegt heute im „Naturschutzgebiet Kreut“. An der Ostseite außerhalb der Mauer befindet sich das sog. „Russengrab“. Eine Tafel am Kreuz verkündet in kyrillischer Schrift „Hier liegen zwei Kämpfer für eine freie Ukraine - Grigoriy Dubetzkij - Michael Jadan“. Über ihre Todesursache oder über weitere Umstände ist nichts bekannt. Sie haben nichts zu tun mit den am Ende des zweiten Weltkrieges von der SS hingerichteten Fremdarbeitern oder denen, die bei einem amerikanischen Angriff auf Globol umgekommenen sind.
(Text: Roland Holzmayr)
Wifo-Siedlung
Die staatl. Wirtschaftliche Forschungsgesellschaft (Wifo) in Berlin betrieb in den 1930iger Jahren im Deutschen Reich ein Netz von Tanklagern, um die Rohstoffversorgung in Krisenzeiten sicherzustellen. Im Gemeindegebiet von Oberhausen entstand 1936 neben einem Tanklager auch ein Eisenbahnschwellenwerk. Für die Betriebsangehörigen, die aus ganz Deutschland angeworben wurden, erbaute die Wifo ab 1938 eine werkseigene Siedlung mit insgesamt 84 Einzel- bzw. Doppelhäusern, die jeweils große Nutzgärten zur Eigenversorgung hatten.Heute befindet sich die Wifo-Siedlung überwiegend in Privatbesitz.
(Text: Mini Forster-Hüttlinger)
Schöffenwahl 2023
Gesucht werden Einwohner der Gemeinde Oberhausen, die am Amtsgericht Neuburg und Landgericht Ingolstadt als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Dabei schlägt die Gemeinde Oberhausen und der Jugendhilfeausschuss grundsätzlich mehr Kandidaten vor, wie an Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss in der zweiten Jahreshälfte die Haupt- und Hilfsschöffen. Gesucht werden Personen, die in Oberhausen wohnen, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Schöffen sollten sich in verschiedene soziale Milieus hineindenken und das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können, sie müssen Objektivität und Unvoreingenommenheit auch dann bewahren können, wenn der Prozess in schwierige Situationen kommt, z.B. wenn ein Verteidiger eine sog. Konfliktverteidigung praktiziert. Sie brauchen einen ausgeprägten Gerechtigkeitssinn, bedürften der Standfestigkeit wie der Flexibilität im Vertreten der eigenen Meinung und nicht zuletzt eine gute Kommunikations- und Dialogfähigkeit. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.
Wer sich zur Ausübung eines Schöffenamtes in der Lage sieht, war gebeten, sich bis spätestens 20. März 2023 bei der Gemeinde Oberhausen, Hauptstraße 25, 86697 Oberhausen, Tel.: 08431/6794-0 oder unter info@oberhausen-donau.de mit dem jeweiligen Bewerbungsbogen zu bewerben.
Am 20.04.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Oberhausen den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen gefasst. Weitere Informationen finden Sie in der unten stehenden Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste.
Bei Fragen steht Ihnen Frau Alena Karmann gerne zur Verfügung.